Auslaufen der Corona-Regeln

Ab dem 07.04.2023 besteht keine rechtliche Vorgabe zum Tragen einer FFP2-Maske in den Praxisräumen. Masken können selbstverständlich weiter und müssen bei Erkältungssymptomen im Sinne des Hausrechts getragen werden. Bitte informieren Sie uns beim Betreten der Praxis, falls Erkältungssymptome vorliegen, damit wir Ihnen eine Maske zum Schutz der Mitpatienten und des Personals geben können.